Das bei der Herstellung von „King of Bacon“ Schwarzrauch mild verwendete Raucharoma entspricht der Raucharomen-VO (EG) 2065/2003 und steht im Einklang mit dem bestehenden EU- Lebensmittelrecht sowie den geltenden nationalen Vorschriften.
Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an unser King of Bacon Team und helfen Ihnen gerne weiter!